Imponiergehaben

Imponiergehaben
Im|po|nier|ge|ha|be[n], das (Verhaltensf.): von [männlichen] Tieren vor der Paarung od. einem Rivalen gegenüber gezeigtes kraftvolles Auftreten (mit gesträubten Federn, hochgestelltem Schwanz o. Ä.), das der Werbung od. der Drohung dient; Imponierverhalten: ein Rad schlagender Pfau zeigt I.; Ü Das Imponiergehabe sturzhelmbekleideter Motorradjünglinge dient menschlicher Balzauslese (Spiegel 29. 12. 65, 75); Scheucht mit feindseligem Impniergehabe - zum Beispiel der Lichthupe - andere rigoros von der Überholspur (Wirtschaftswoche 21, 1996, 139).

Universal-Lexikon. 2012.

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